Ladungssicherungsnetze - Anhängernetze - Containernetze
Kleinteiliges und loses Ladegut muss entsprechend der Vorschrift laut §22, Absatz 1, der Straßenverkehrsordnung (StVO) so gesichert werden, dass selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nichts verrutschen oder herunterfallen kann.
Für die Ladungssicherung werden sehr häufig grobmaschige und auch feinmaschige Netze, sogenannte Ladungssicherungsnetze, verwendet. Diese sind sehr schnell angebracht, passen sich hervorragend den Formen der Ladung an und sind sehr luftdurchlässig. Ladungssicherungsnetze sind sehr strapazierfähig und in der Regel mit einem verstärkten Rand und einer Kordel - manchmal auch mit einem Expanderseil - zur Befestigung am Anhänger oder Container versehen.
Anhängernetze sind Ladungssicherungsnetze mit kleineren Abmessungen. Sie sind passend für ganz normale PKW-Anhänger.
Die etwas größeren Ladungssicherungsnetze werden als Containernetze bezeichnet.
Bei der Auswahl eines Ladungssicherungsnetzes sollte darauf geachtet werden, dass das Netz über den Anhänger- oder Containerrand reicht, damit es auch befestigt werden kann.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Netz- und/oder Planengrößen für Absetz- und Abrollcontainer aufgeführt:
Absetzcontainer:
Fassungsvermögen Container | Abmessungen Container | erforderliche Planengröße | erforderliche Netzgröße |
5 m³ | 1,7 m x 3,3 m | 2,3 m x 4,0 m | 3,0 m x 5,0 m |
7 m³ | 1,7 m x 4,0 m | 2,3 m x 4,5 m | 3,0 m x 5,0 m |
10 m³ | 1,7 m x 4,5 m | 2,3 m x 5,0 m | 3,0 m x 5,0 m |
Abrollcontainer:
Fassungsvermögen Container | Abmessungen Container | erforderliche Planengröße | erforderliche Netzgröße |
12 m³, 18 m³, 20 m³ | 2,5 m x 6,3 m | 3,1 m x 7,0 m | 3,5 m x 7,0 m |
30 m³ | 2,5 m x 6,8 m | 3,1 m x 7,5 m | 3,5 m x 8,0 m |
38 m³, 40 m³ | 2,5 m x 7,3 m | 3,1 m x 8,0 m | 3,5 m x 8,0 m |